Ulrich Mayer · Dr. Inge Bruckner Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis
Hypnose beim Zahnarzt

HYPNOSE BEIM ZAHNARZT:

Hypnose beim Zahnarzt: wie sie funktioniert und wer sie braucht. Hypnose im zahnärztlichen Bereich ist hilfreich bei der Behandlung von Patienten mit mehr oder weniger stark ausgeprägter Zahnbehandlungsphobie. Hier macht Hypnose eine Behandlung oft erst möglich. Für alle anderen wird eine länger dauernde zahnärztliche Behandlung zu einem angenehmen, schmerzarmen, zeitverkürzten Erlebnis.

 

Christel Hermann

ist Mitarbeiterin unserer Zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis. Frau Hermann ist für den Einsatz von Hypnose in der Zahnmedizin ausgebildet.

Was ist zahnärztliche Hypnose?

Die moderne klinische Hypnose ist eine wissenschaftlich entwickelte Methode, in Trance zu gehen. In diesem Zustand zwischen Schlaf und Wachsein ist die Aufmerksamkeit stark auf inneres Erleben gerichtet. Man nimmt alle Geschehnisse noch wahr, auch der Gesprächskontakt bleibt erhalten, doch das aktuelle Geschehen rückt in so weite Ferne, dass Angstgefühle und die Wahrnehmung von Schmerz reduziert werden. Die Behandlung wird vom Patienten als angenehm empfunden.

Voraussetzungen für die Hypnose

Voraussetzung für die Hypnose sind eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Hypnotiseur und Patient, psychische Gesundheit, Phantasie und Sprachverständnis. Etwa 80 % der Bevölkerung sind leicht, 10 % sogar sehr leicht zu hypnotisieren. Gerade ängstliche Patienten mit negativen Vorstellungen von einer zahnärztlichen Behandlung sind für positive hypnotische Bilder sehr empfänglich.

Wie wird Hypnose erlebt?

Hier gibt es völlig unterschiedliche Empfindungen. Die Tiefe der Hypnose wird stark durch die Bereitschaft, sich fallen zu lassen, bestimmt. Nahezu alle Patienten beschreiben eine Behandlung in Hypnose als massiv zeitverkürzt und entspannend, wodurch auch längere Sitzungen angenehmer werden. Würgreiz, Zungenpressen oder Wangenspannung treten nicht ein, die Behandlung wird dadurch sehr erleichtert.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Hypnosebehandlung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und fällt nicht in die zahnärztliche Gebührenordnung. Die Kosten richten sich in freier Vereinbarung nach dem individuell notwendigen Aufwand für die Hypnosebehandlung. Privat Versicherte sollten sich bei der Geschäftsstelle ihrer Versicherung erkundigen, ob die Kosten übernommen werden.

Kosten der Hypnosetherapie

Die erste Therapiesitzung findet vor den Behandlungsterminen statt. Sie dient dem Kennenlernen von Hypnotiseur und Patient und der individuellen Abstimmung der Hypnose auf die geplante Behandlung.

Die erste Sitzung dauert ca. 45 bis 120 Minuten und kostet ab 120 Euro.

Die Hypnoseeinleitung vor der Zahnbehandlung dauert ca. 20 bis 30 Minuten und kostet zwischen 40 und 60 Euro.

Eine kurzfristige Begleitung während eines besonderen Behandlungsabschnittes (z. B. bei einer Abdrucknahme) kostet 60 Euro.

Die Begleitung einer gesamten längeren Behandlung (ca. 1 Std.) kostet 120 Euro.